Übersetzung von Dokumenten: Deutsch - Serbisch, Kroatisch und Bosnisch
Als ermächtigte Übersetzerin für Serbisch, Kroatisch und Bosnisch fertige ich Ihre beglaubigten Übersetzungen für Behörden, Gerichte und amtliche Stellen an – unkompliziert, schnell und zu fairen Preisen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Ich lege Wert auf zügige Bearbeitung und Kommunikation . Sie erhalten ein Angebot innerhalb von 24 Stunden.
Vereinbarte Fristen halte ich ein – darauf können Sie sich verlassen. Wenn etwas dringend ist, biete ich einen Express-Service gegen Aufpreis an.
Faire Preisgestaltung ohne versteckte Kosten. Sie erhalten ein klares und individuelles Angebot, bevor Sie sich entscheiden.
Ich bin keine Agentur, sondern eine Einzelperson, die jeden Auftrag persönlich betreut. Sie haben immer dieselbe Ansprechpartnerin.
Abholung in Berlin oder bequemer Versand – Sie wählen, wie Sie Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten möchten.
So reichen Sie Ihre Dokumente ein
- Senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail, WhatsApp oder über das Kontaktformular.
- Geben Sie die gewünschte Zielsprache und Ihre Kontaktdaten an.
- Ich benötige einen Scan Ihres Dokuments (kein Foto).
- Das Dokument muss gerade, scharf und gut belichtet sein.
- Bei beidseitigen Dokumenten (z. B. mit Apostille) ist eine beidseitige Kopie einzusenden.
- Prüfen Sie vorab, ob für Ihr Dokument eine Apostille benötigt wird.
- Teilen Sie mir dies gerne mit. Ich berate Sie gerne dazu.
- Preis und Bearbeitungszeit legen wir gemeinsam und individuell fest – abgestimmt auf Ihren Bedarf.
In 3 Schritten zur beglaubigten Übersetzung
Schritt 1: Dokumente einreichen
Senden Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail, WhatsApp oder Kontaktformular. Geben Sie die Zielsprache und Ihre Kontaktdaten an.
Schritt 2: Transparentes Angebot
Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches Angebot mit Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit. Keine versteckten Kosten.
Schritt 3: Übersetzung erhalten
Nach Auftragsbestätigung und Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Übersetzung per Post. Alternativ können Sie diese auch in Berlin abholen.
Für diese Dokumente bin ich Ihre Expertin
Personenstands-
urkunden & Familienrecht
Personenstandsurkunden und familienrechtliche Dokumente sind für Eheschließungen, Einbürgerungsverfahren, Sorgerechtsangelegenheiten und andere behördliche Vorgänge unverzichtbar.
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden, Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Vaterschaftsanerkennungsurkunden
- Scheidungsurteile und Sorgerechtsbeschlüsse
- Ehefähigkeitszeugnisse
Wichtiger Hinweis: Für Dokumente aus Nicht-EU-Ländern kann eine Apostille erforderlich sein. Ich berate Sie gerne dazu.
Preis ab 38€ pro Dokument
Bildung & Beruf
Für Bewerbungen, Anerkennungsverfahren, Studienplatzbewerbungen oder die Jobsuche im deutschsprachigen Raum sind beglaubigte Übersetzungen Ihrer Bildungs- und Berufsnachweise oft Pflicht.
- Schulzeugnisse und Abschlusszeugnisse
- Universitätsdiplome und Hochschulabschlüsse
- Transcript of Records und Diploma Supplement
- Arbeitszeugnisse
- Arbeitsverträge
- Berufszertifikate und Lizenzen
Tipp: Klären Sie bei Anerkennungsverfahren vorab, ob das Jobcenter oder die Arbeitsagentur die Kosten übernimmt.
Preis ab 38€ pro Dokument
Behördliche Dokumente & Ausweise
Für Umzüge, Aufenthaltsgenehmigungen, Führerscheinumschreibungen und andere behördliche Anliegen werden häufig beglaubigte Übersetzungen verlangt.
- Führerscheine (national und international)
- Personalausweise und Reisepässe
- Meldebescheinigungen und Wohnsitzbescheinigungen
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Einbürgerungsurkunden
Preis ab 38€ pro Dokument
Rechtsdokumente & Verträge
Für Gerichtsverfahren, notarielle Angelegenheiten, Immobilienkäufe oder geschäftliche Transaktionen sind rechtssichere, beglaubigte Übersetzungen unerlässlich.
- Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse
- Strafurteile und zivilrechtliche Urteile
- Vollmachten und notarielle Urkunden
- Kaufverträge (inkl. Immobilienkaufverträge)
- Mietverträge
- Eheverträge
- Nachlasszeugnisse und Testamente
Preis ab 38€ pro Dokument
Weitere Dokumente
- Versicherungsunterlagen (Policen, Schadensmeldungen)
- Kontoauszüge und Bankdokumente
- Medizinische Atteste und Impfpässe
- Zolldokumente
Sie sind unsicher, ob Ihr Dokument übersetzt werden kann?
Kontaktieren Sie mich – gemeinsam finden wir eine Lösung!
Preis ab 38€ pro Dokument
Häufige Fragen zu beglaubigten Übersetzungen
Wer darf beglaubigte Übersetzungen machen?
Ausländische Urkunden (wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen nur ermächtigte, vereidigte oder staatlich geprüfte Übersetzer beglaubigt übersetzen.
Rechtliche Grundlage:
Für die offizielle Vorlage bei deutschen Behörden, Gerichten oder Standesämtern ist eine beglaubigte Übersetzung Pflicht. Diese darf nur von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt werden.
Ich bin berechtigt:
Als staatlich geprüfte und ermächtigte Übersetzerin für Serbisch, Kroatisch und Bosnisch darf ich alle ausländischen Urkunden aus diesen Sprachräumen beglaubigt übersetzen:
✓ Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Scheidung)
✓ Bildungsnachweise (Zeugnisse, Diplome)
✓ Führerscheine
✓ Gerichtsurteile
✓ Behördliche Bescheinigungen
✓ Alle anderen amtlichen Dokumente
Wichtig:
Eine Übersetzung ohne Beglaubigung wird von Behörden nicht akzeptiert – selbst wenn sie von einem professionellen Übersetzer angefertigt wurde. Nur die Beglaubigung durch einen ermächtigten Übersetzer macht die Übersetzung offiziell gültig.
Übersetzung von Dokumenten Kroatisch Deutsch, Serbisch Deutsch oder Bosnisch Deutsch:
Senden Sie mir Ihre Urkunden – ich fertige die beglaubigte Übersetzung rechtssicher an.
Wie muss eine beglaubigte Übersetzung aussehen?
Eine beglaubigte Übersetzung muss folgende Elemente enthalten:
1. Die Übersetzung selbst
Die vollständige, präzise Übersetzung Ihres Dokuments ins Deutsche
2. Beglaubigungsvermerk
Mein offizieller Vermerk, der die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt
3. Stempel und Unterschrift
Mein Dienststempel als ermächtigte Übersetzerin und meine Unterschrift
4. Original oder Kopie
Das Ausgangsdokument (oder eine Kopie) wird mit der Übersetzung fest verbunden
5. Datum und Ort
Wann und wo die Beglaubigung erfolgt ist
Diese Form entspricht den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland und wird von allen Behörden akzeptiert. Ich fertige alle beglaubigten Übersetzungen nach diesen Standards an.
Wie viel kostet die Übersetzung einer Geburtsurkunde oder anderer Dokumente?
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
1. Übersetzungshonorar
Abhängig vom Umfang des Dokuments (Anzahl der Zeilen/Wörter)
2. Beglaubigungsgebühr
Für den offiziellen Stempel und die Bestätigung
Beispielpreise:
• Geburtsurkunde: ab 38€
• Heiratsurkunde: ab 38€
• Führerschein: ab 38€
• Zeugnis (1 Seite): ab 35€
• Gerichtsurteil: individuell je nach Umfang
Wichtig: Dies sind Startpreise. Den genauen Preis erhalten Sie nach Einsendung Ihres Dokuments innerhalb von 24 Stunden – transparent und unverbindlich.
Für Kunden aus Serbien, Kroatien, Bosnien:
Prevod dokumenta sa srpskog/hrvatskog/bosanskog na nemački – cena počinje od 38€. Kontaktirajte me za tačnu cenu.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Standard-Bearbeitung:
• Einfache Dokumente (Urkunden, Führerschein): 2-4 Werktage
• Umfangreichere Dokumente (Zeugnisse, Verträge): 4-7 Werktage
• Sehr umfangreiche Dokumente: nach Absprache
Express-Service:
Bei dringenden Aufträgen biete ich beschleunigte Bearbeitung an:
• Express: 24-48 Stunden (gegen Aufpreis)
• Nach Absprache auch kurzfristigere Termine möglich
Faktoren, die die Dauer beeinflussen:
– Umfang und Komplexität des Dokuments
– Lesbarkeit des eingereichten Scans
– Aktuelle Auftragslage
– Ob zusätzliche Apostille benötigt wird
Termintreue ist garantiert: Vereinbarte Fristen halte ich ein. Sie erhalten bei Auftragsbestätigung eine verbindliche Lieferzusage.
Tipp: Senden Sie mir Ihr Dokument – ich nenne Ihnen sofort die voraussichtliche Bearbeitungszeit.
Was ist eine Apostille und brauche ich sie für meine Übersetzung?
Eine Apostille (auch Überbeglaubigung oder Haager Apostille genannt) ist eine zusätzliche Beglaubigung, die die Echtheit eines ausländischen Dokuments bestätigt.
Wann brauchen Sie eine Apostille?
JA – Apostille erforderlich:
Bei Dokumenten aus Nicht-EU-Ländern für die Verwendung in Deutschland:
✓ Serbien → Apostille erforderlich
✓ Bosnien und Herzegowina → Apostille erforderlich
✓ Andere Nicht-EU-Länder → meist erforderlich
NEIN – Keine Apostille:
Bei Dokumenten aus EU-Ländern:
✓ Kroatien (EU-Mitglied) → keine Apostille nötig
✓ Andere EU-Länder → keine Apostille nötig
Wo erhalten Sie die Apostille?
Die Apostille muss vor der Übersetzung in Ihrem Herkunftsland bei der zuständigen Behörde beantragt werden (z.B. Justizministerium in Serbien oder Bosnien).
Meine Unterstützung:
Ich prüfe für Sie, ob eine Apostille erforderlich ist, und berate Sie zum weiteren Vorgehen. Senden Sie mir einfach Ihr Dokument – ich sage Ihnen, was benötigt wird.
Wichtig: Ich kann die Apostille nicht selbst ausstellen, aber ich übersetze Dokumente MIT Apostille beglaubigt.
Wie lange ist eine beglaubigte Übersetzung gültig?
Eine beglaubigte Übersetzung hat keine zeitliche Begrenzung – sie ist grundsätzlich unbegrenzt gültig, solange das Ausgangsdokument selbst gültig ist.
Wichtig zu wissen:
Die Übersetzung bleibt gültig:
Eine einmal angefertigte beglaubigte Übersetzung können Sie jederzeit vorlegen – bei Behörden, Gerichten, Universitäten oder anderen Stellen.
Ausnahmen:
Manche Behörden verlangen aus organisatorischen Gründen eine „aktuelle“ Übersetzung (z.B. nicht älter als 6 Monate). Dies ist aber eine Anforderung der jeweiligen Behörde, nicht der Übersetzung selbst.
Meine Empfehlung:
Bewahren Sie Ihre beglaubigten Übersetzungen gut auf – Sie können sie für verschiedene Zwecke mehrfach verwenden (z.B. dieselbe übersetzte Geburtsurkunde für Hochzeit UND später für die Einbürgerung).
Mehrfachausfertigungen:
Wenn Sie mehrere Exemplare benötigen, fertige ich diese gegen geringe Zusatzgebühr an.