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Beglaubigte Übersetzungen: Das müssen Sie wissen

Mann hält einen Stempel über ein Dokument

Inhalt

Eine beglaubigte Übersetzung ist die offizielle, rechtsgültige Übersetzung eines Dokuments, die von einer vereidigten oder ermächtigten Übersetzerin angefertigt und mit Stempel und Unterschrift bestätigt wird. Deutsche Behörden, Gerichte und Standesämter akzeptieren ausschließlich beglaubigte Übersetzungen als Nachweis — eine einfache Übersetzung reicht in den meisten Fällen nicht aus.

Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung, wenn Sie ein fremdsprachiges Dokument bei einer offiziellen Stelle in Deutschland vorlegen müssen. Die häufigsten Situationen sind:

Personenstandsangelegenheiten:

  • Eheschließung mit ausländischem Partner — Das Standesamt verlangt beglaubigte Übersetzungen der Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung oder eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Einbürgerung — Für den Einbürgerungsantrag müssen Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und ggf. Scheidungsurteile beglaubigt übersetzt werden
  • Vaterschaftsanerkennung — Jugendamt und Standesamt benötigen übersetzte Urkunden
  • Namensänderung — Nach Heirat oder Scheidung

Bildung und Beruf:

  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse — Zeugnisse und Diplome müssen für die Bewerbung oder die berufliche Anerkennung übersetzt werden
  • Bewerbung bei deutschen Arbeitgebern — Arbeitszeugnisse und Qualifikationsnachweise
  • Universitätsbewerbung — Hochschulzugangsberechtigung und Studiennachweise

Behördliche Angelegenheiten:

  • Führerschein umschreiben — Für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
  • Einbürgerungsverfahren — Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland
  • Aufenthaltsgenehmigung — Verschiedene Nachweise für die Ausländerbehörde

Rechtliche Angelegenheiten:

  • Gerichtsverfahren — Urteile, Beschlüsse und Vollmachten
  • Notartermine — Kaufverträge, Testamente und andere notarielle Urkunden
  • Erbangelegenheiten — Erbscheine und Testamente aus dem Ausland

Was genau ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte (auch: beeidigte oder vereidigte) Übersetzung unterscheidet sich von einer einfachen Übersetzung durch drei wesentliche Merkmale:

1. Anfertigung durch einen ermächtigten Übersetzer: Die Übersetzung muss von einer Person angefertigt werden, die von einem deutschen Landgericht öffentlich bestellt und allgemein ermächtigt (oder vereidigt) wurde. Nur diese Personen dürfen die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung offiziell bestätigen.

2. Bestätigungsvermerk mit Stempel und Unterschrift: Der Übersetzer bringt einen Bestätigungsvermerk an, der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Dieser Vermerk wird mit dem amtlichen Rundstempel und der persönlichen Signatur des Übersetzers versehen.

3. Verbindung mit dem Original oder einer Kopie: Die beglaubigte Übersetzung wird in der Regel mit einer Kopie des Originaldokuments fest verbunden (geheftet und gesiegelt), sodass ein zusammenhängendes Dokument entsteht.

MerkmalEinfache ÜbersetzungBeglaubigte Übersetzung
AnfertigungJeder ÜbersetzerNur ermächtigte/vereidigte Übersetzer
Stempel & UnterschriftNeinJa, amtlicher Rundstempel
Behördlich anerkanntNeinJa, von allen deutschen Behörden
Für offizielle ZweckeNicht geeignetGeeignet
KostenNiedrigerab 30€

Welche Anforderungen muss eine beglaubigte Übersetzung erfüllen?

Damit eine beglaubigte Übersetzung von Behörden, Gerichten und anderen offiziellen Stellen anerkannt wird, sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:

Formale Anforderungen:

  • Die Übersetzung muss vollständig sein — alle Textbestandteile des Originals, einschließlich Stempel, handschriftlicher Vermerke und Randnotizen sind zu übersetzen.
  • Der Bestätigungsvermerk muss Angaben zum Übersetzer, zum Ausstellungsdatum und zur Vollständigkeit enthalten
  • Der amtliche Rundstempel und die persönliche Unterschrift des ermächtigten Übersetzers sind erforderlich
  • Eine Kopie des Originaldokuments wird mit der Übersetzung verbunden

Wer darf beglaubigte Übersetzungen anfertigen?

In Deutschland dürfen beglaubigte Übersetzungen nur von Übersetzerinnen und Übersetzern durchgeführt werden, die:

  • Von einem Landgericht öffentlich bestellt und allgemein ermächtigt oder vereidigt sind
  • Oder die als staatlich geprüfte Übersetzer die entsprechende Qualifikation nachweisen können

Gut zu wissen: Die Bezeichnungen „vereidigt“, „ermächtigt“ und „beeidigt“ werden je nach Bundesland unterschiedlich verwendet, meinen aber im Wesentlichen dasselbe: Die Person ist offiziell berechtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.

Brauchen Sie zusätzlich eine Apostille?

Eine Apostille ist eine zusätzliche Beglaubigung, die bestätigt, dass ein Dokument echt ist. Sie wird benötigt, wenn:

  • Das Dokument aus einem Nicht-EU-Land stammt (z. B. Serbien, Bosnien und Herzegowina)
  • Die empfangende Behörde es ausdrücklich verlangt

Als EU-Mitglied bildet Kroatien hier oft die Ausnahme, da viele kroatische Dokumente ohne Apostille akzeptiert werden.

Kosten: Was kosten beglaubigte Übersetzungen?

Transparenz bei der Kostenfindung ist essenziell. Die Preise für beglaubigte Übersetzungen richten sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) und hängen von folgenden Faktoren ab:

Preisbildende Faktoren:

  • Umfang des Dokuments — Anzahl der Seiten und Textmenge
  • Sprachkombination — z. B. Serbisch-Deutsch, Kroatisch-Deutsch, Bosnisch-Deutsch
  • Komplexität — Juristische oder technische Fachtexte können aufwendiger sein
  • Bearbeitungszeit — Express-Service kostet einen Aufpreis

Orientierungspreise:

DokumententypPreis ab
Geburtsurkunde (1 Seite)ab 30 € pro Seite
Heiratsurkunde (1-2 Seiten)ab 35 € pro Seite
Zeugnis / Diplom (1-3 Seiten)ab 40 € pro Seite
Führerscheinab 30 €
Führungszeugnisab 35 €
Scheidungsurteil (mehrseitig)ab 50 € pro Seite

Alle Preise inkl. MwSt. und Beglaubigung. Express-Aufpreis je nach Dringlichkeit.

Wer zahlt die Übersetzungskosten? In bestimmten Fällen übernehmen das Jobcenter oder die Arbeitsagentur die Kosten — etwa wenn die Übersetzung für die berufliche Anerkennung oder Bewerbung benötigt wird. Fragen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter nach.

Welche Dokumente können beglaubigt übersetzt werden?

Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil, Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Vaterschaftsanerkennung

Bildung & Beruf: Schulzeugnisse, Abiturzeugnis (Matura), Hochschuldiplome, Studiennachweise, Arbeitszeugnisse, Berufliche Zertifikate, Notenübersichten

Behördliche Dokumente: Führerschein, Führungszeugnis, Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde, Personalausweis, Reisepass

Rechtsdokumente & Verträge: Gerichtsurteile, Vollmachten, Kaufverträge, Mietverträge, Testamente, Erbscheine, Notarielle Urkunden

Hier finden Sie unsere vollständige Übersicht aller Übersetzungsleistungen →

Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

Was ist der Unterschied zwischen einer beglaubigten und einer einfachen Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem vereidigten oder ermächtigten Übersetzer (oder einem Übersetzungsbüro mit entsprechender Vereidigung) angefertigt und mit amtlichem Stempel und Signatur versehen. Sie ist rechtsgültig und wird von allen Behörden anerkannt. Eine einfache Übersetzung hat keine offizielle Gültigkeit und wird von Behörden in der Regel nicht akzeptiert.

Wie lange ist Ihre beglaubigte Übersetzung gültig?

Beglaubigte Übersetzungen sind grundsätzlich unbegrenzt gültig. Beachten Sie jedoch, dass manche Behörden verlangen, dass das zugrunde liegende Originaldokument nicht älter als 6 Monate ist (z. B. bei Geburtsurkunden für die Eheschließung).

Muss ich das Original einschicken?

Nein, für die Übersetzung genügt ein gut lesbarer Scan oder ein Foto Ihres Dokuments. Sie können es üblicherweise per E-Mail oder sogar WhatsApp senden. Das Original behalten Sie.

Werden Ihre Übersetzungen von allen Behörden anerkannt?

Ja, beglaubigte Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden, Gerichten, Standesämtern, Universitäten und anderen offiziellen Stellen anerkannt. Als ermächtigte Übersetzerin (LG Berlin) und BDÜ-Mitglied erfüllen meine Übersetzungen alle gesetzlichen Anforderungen.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?

Die Kosten hängen vom Dokumententyp, Umfang und der Sprachkombination ab. Eine einseitige Geburtsurkunde kostet beispielsweise ab 30 €.

Bereit für Ihre beglaubigte Übersetzung?

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